Karin Gasser (2003): Kriminalpolitik oder City-Pflege? Bedeutungsstrukturen polizeilicher Strategien im öffentlichen Raum der Stadt Bern.

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit zwei polizeilichen Strategien, die im öffentlichen Raum der Stadt Bern zur Anwendung kommen. Die eine beruht auf dem Artikel 29 lit. b des Berner Polizeigesetzes, welcher die Polizei ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen Personen aus vordefinierten Zonen des öffentlichen Raumes wegzuweisen. Die andere läuft unter dem Namen „Gemeinsam für Sicherheit“ und beinhaltet die Umsetzung der weltweit boomenden Idee „Community Policing“, der „bürgerorientierten“ Polizei. Die Ansätze wurden in Bern fast zeitgleich entwickelt und implementiert, und sie sind beide so offen gehalten, dass es auf den ersten Blick unklar erscheint, worauf sie abzielen und weshalb die Polizei bzw. die Stadtpolitik sich ihrer bedient. Die vorliegende Arbeit geht dem nach, fragt nach den objektiven Sinn- und Bedeutungsstrukturen dieser Strategien und verortet sie in einem stadtsoziologischen und gesellschaftspolitischen Kontext. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Dokumente nach der Methodik der Objektiven Hermeneutik analysiert, raumsoziologische Erkundungen der betreffenden Räume in der Stadt vorgenommen und Experteninterviews durchgeführt.

 Die Wegweisungsmassnahme, so stellte sich heraus, ist nicht als Kriminalpolitik im eigentlichen Sinne zu verstehen, denn sie hat keine Reduktion der Kriminalität zum Ziel, sondern die Verdrängung gewisser sozialer Probleme, insbesondere der Drogenproblematik, aus bestimmten repräsentativen Räumen der Stadt. Ordentlichkeit und Sauberkeit im Stadtzentrum werden angestrebt, und es wird versucht, die Attraktivität der Innenstadt, die immer mehr einem wirtschaftlichen Konkurrenzdruck ausgesetzt ist, hochzuhalten. Auch das Berner „Community Policing“ ist weniger ein kriminalpolitischer Ansatz als ein Projekt zur Imagepflege der Polizei, die sich neu als umfassendes Dienstleistungsunternehmen positioniert, sowie auch ein Versuch, das Sicherheitsempfinden der als Gemeinschaft konzipierten Quartierbevölkerung zu stärken. Erreicht werden sollen diese Ziele, indem „Sicherheitspartnerschaften“ zwischen Bevölkerung, Polizei und anderen Institutionen aufgebaut und präventive Ansätze verfolgt werden.

Den Strategien ist unter anderem gemeinsam, dass sie auf Handlungen unterhalb der strafrechtlichen Grenze, so genannte „incivilities“, fokussieren und dadurch den subjektiven Wahrnehmungen der Bevölkerungsmehrheit Folge leisten. Sie beabsichtigen jedoch keine Disziplinierung einzelner Gesellschaftsmitglieder, sondern wollen bestimmte Verhaltensweisen im öffentlichen Raum unsichtbar machen. Dies hängt vornehmlich damit zusammen, dass sich die Ansprüche an den öffentlichen Stadtraum im letzten Jahrzehnt aufgrund wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen gewandelt haben und die „Ökonomie der Symbole“ an Bedeutung gewonnen hat. Die beiden Strategien sind aber auch unter dem Gesichtspunkt neoliberaler Gesellschaftskonzeption zu interpretieren, in welcher der schwache Staat und die Privatisierung von Lebensrisiken (Community Policing) einhergehen mit dem starken Staat in den Bereichen des Überwachens und Strafens (Wegweisungspolitik).

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